KfT Förderverein für Gebrauchshundesport aller vom                                 Klub für Terrier e.V. betreuten Rassen

                                          Qualtät durch Leistung

Der Airedale Terrier in der Leistungszucht im „Klub für Terrier“

Von der ZTP bis zur „neuen Körordnung“
1965 – 2009


von Heinz-Erich Löhr im Februar 2009

Hundesport im KfT/DVG seit 1965
Zucht von Airedale Terriern seit 1965
Figurant im KfT/DVG seit 1968
Zuchtwart im KfT seit 1972
Leistungsrichter im KfT seit 1985

Aus gegebenem Anlass möchte ich die Entwicklung des Airedale Terriers im  Leistungssport der letzten 45 Jahre einmal näher betrachten. 
In den sechziger und siebziger Jahren waren unsere Landesausscheidungsprüfungen  und Siegerprüfungen nur sehr spärlich besetzt. Geeignete Airedale Terrier für den    „großen“ Sport standen den interessierten Hundeführern nicht zur Verfügung.  
Um die Durchführung der Siegerprüfungen nicht zu gefährden, galt ein Hundeführer als qualifiziert, wenn er denn die Landesausscheidung bestand, egal mit welcher Punktzahl. 
Der amtierende Prüfungsleiter (Leistungsrichterobmann) wurde mit seinen Helfern von der Vereinsführung dazu gedrängt, dass kein Hund in der Abteilung C (Schutzdienst) durchfallen solle. (Teilnehmerzahl: 15 Starter) 
Durch das beschriebene Vorgehen wurde das Gesamtbild unserer Airedale Terrier   im Leistungssport zur damaligen Zeit verfälscht.                                                             
Außerhalb unseres Verbandes waren höchst selten Airedale Terrier auf den   großen Prüfungen zu sehen. 
Der Grund dieses Leistungsabfalls mag auch darin begründet sein, dass in diesen Jahren vermehrt Airedale Terrier aus England importiert wurden. Wenn gleich diese Hunde den Standard unserer Hunde erheblich verbesserten, waren sie und ihre Nachkommen weniger für den Leistungssport geeignet. 
Nach mehreren Anläufen gelang es endlich eine ZTP einzuführen. Sie beinhaltete neben der Bewertung durch einen Zuchtrichter eine zusätzliche Bewertung durch einen Leistungsrichter. 
Folgende Leistungen wurden abgefordert:  

-Gehen mit dem angeleinten Hund in der Gruppe
-Schuss in der Bewegung aus großer Entfernung
-eine Bedrohung durch eine entgegenkommende Person aus zehn Metern     Entfernung, hierbei wurde der Arm hochgehoben.

Auch bei dieser anspruchlosen Prüfung fielen noch Hunde durch.

 
Diese oben beschriebene Prüfung galt als Bestandteil einer Zuchtzulassung   einer deutschen Gebrauchshundrasse. Die Anforderungen sind in den letzen  Jahren noch einmal zurückgeschraubt worden. (Kein Leistungsrichter anwesend,  keine Bedrohung, selten noch eine Schussüberprüfung.) Wenn nun angeführt wird, dass der Airedale Terrier in seinem Ursprungsland nicht als Diensthund  z.B. bei der Polizei eingesetzt wird, so mag dies so sein.

 
In Deutschland wird der Airedale Terrier schon mehr als 100 Jahre als   Diensthund in den entsprechenden Behörden eingesetzt. Der Airedale Terrier ist noch vor dem „Deutschen Schäferhund“ anerkannter Diensthund in Deutschland geworden.

  
Eine wirkliche Verbesserung im Sportgeschehen war aber durch die Einführung der damaligen ZTP nicht zuerkennen.

 
Erst durch die Einführung von Topleistungshunden aus der DDR Anfang der 70er  Jahre waren Fortschritte zu erkennen. Diese Hunde und ihre Nachkommen belegten von nun an die ersten Plätze auf unseren Prüfungen und haben die Leistungszucht im KfT wesentlich verbessert. Kaum ein Leistungshund unserer Zeit führt nicht die Namen dieser Hunde in ihren Ahnentafeln?

Warum waren die Hunde aus der DDR soweit überlegen?

Für den Airedale Terrier in der DDR galten unter anderem folgende  Zuchtbestimmungen:
  
  - Beide Elternteile mit Schutzhundprüfung
  - Nachzuchtbeurteilung
  - Zuchttauglichkeitsprüfung mit Wertmessziffern
  - Körung mit Wertmessziffern

 
Eine Einführung einer Körordnung nach „DDR-Muster“ fand keine Zustimmung.

Im Jahr 1990 wurde schließlich die erste Körordnung für Airedale Terrier im   KfT installiert.

 
Diese nun zur Verfügung stehende Körordnung wurde erst begeistert aufgenommen. Darauf folgend musste aber festgestellt werden, dass eine bestandene Körprüfung kaum eine Aussagekraft hatte. Es konnte zwar anhand des Prüfungsprädikates erkannt werden, ob der Hund dreimal mit „vorzüglich“ bewertet wurde, ob der Hund ein Ausbildungskennzeichen besitzt oder ob der Hund das Merkmal einer mit „A“ oder „B“ bewerteten Hüfte aufweist. Nicht erkennbar war hingegen, welche Leistungsqualitäten der jeweilige Prüfungshund besitzt.

  
Eine TSB-Bewertung (Triebveranlagung, Selbstsicherheit, Belastbarkeit) war in der Prädikatsvergabe nicht zu dokumentieren. Für eine Gebrauchshundrasse eine höchst unbefriedigende Tatsache.

 
Die vergebenen Prädikate wie „Körklasse I A“ usw. machten sich zwar vortrefflich hinter dem jeweiligen Hundenamen und neben diversen Championtiteln, aber sie hatten eben keine Aussagekraft für den Leistungszüchter bzw. Hundessportler.

 
Hier musste etwas geändert werden. Die „neue“ Körordnung wurde erstellt. Die  festgeschriebenen Leistungsanforderungen der „alten Körordnung“ wurden nicht geändert.

 
Hier die wesentlichen Änderungen:
  -Es werden nicht mehr als vier Körungen zugelassen.
  -Die Körungen sind zu beantragen.
  -Auf Vorschlag vom Zuchtrichterobmann und vom Leistungsrichterobmann und des Rassebeauftragten werden jeweils drei Richter vorgeschlagen und vom Vorstand ernannt.

 
Um eine Vereinheitlichung einer Prüfung zu gewährleisten, ist dieser Weg beschritten worden. 
(Bisher durften von jeder Ortsgruppe in beliebig hoher Anzahl Fristschutzanträge gestellt werden. Außerdem durfte jeder Zuchtrichter und jeder Leistungsrichter Körungen abnehmen.)

 
Eine weitere Änderung war die Auswahl des Kör-Figuranten. Während bisher die ausführende Ortsgruppe den Helfer stellte, wurde jetzt der Helfer vom jeweiligen Leistungsrichter ausgewählt.

 
Mit der Einführung der Körziffern besteht die Möglichkeit die Leistungsstärke eines Hundes zu dokumentieren.

 
An einer Körung können Hunde auch ohne absolvierte VPG-Prüfung teilnehmen.   Die Anforderungen im Schutzdienst entsprechen denen eines VPG-Hundes. Es soll aber einem Hund, der noch nicht in der Fährte und/oder in der Unterordnung fertig ausgebildet ist, auch die Möglichkeit gegeben werden, an einer Körung teilzunehmen.

 
Nach „alter“ Körordnung war es den Hundeführern möglich auf dem vereinseignen  Platz, mit dem vereinseignen Kör-Helfer den entsprechenden Körschutzdienst endlos zu üben. Hunde, die überwiegend ihre VPG III mit TSB „vorhanden“   ablegten, konnten diese Körung bestehen.

 
Bei den letzten Körungen wurde auf Helfer zurückgegriffen, die dem Helfer-Pool   des KfT angehören. Dieser Pool wird von Gunter Lantzsch, einem allseits bekannten und anerkannten Hundeführer geleitet. Diese beiden erfahrenen Helfer haben einige Siegerprüfungen im KfT und anderen Verbänden figuriert.

 
Die entsprechenden Helferanweisungen laut Prüfungsordnung, bindend für alle Helfer, sind natürlich bekannt. Sollte es bei einer Körung tatsächlich zu einer Verletzung gekommen sein, so war dies mit Sicherheit ein Unfall und auf  keinen Fall gewollt. Jeder aktive Helfer weiß, wie schwer es ist, einen Hund auf hohem Niveau zu figurieren. Es muss so gearbeitet werden, dass es zu keinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen für Hund und Helfer kommen  kann. Aber wie bei jedem Sport können Fehler auftreten. Es darf nicht sein, aber es passiert.
  
Die Teilnahme an einer Körprüfung ist freiwillig. Nach unseren   gültigen Zuchtbestimmungen gilt lediglich die Ablage einer Zuchtzulassungsprüfung als Voraussetzung für die Zucht.

In der Körordnung von 2006 ist zu lesen:
 

§ 1 
Die Körung ist eine Zuchtveranstaltung zur Testierung besonderer Qualitätsmerkmale eines zur Zuchtverwendung vorgesehenen Airedale Terriers. Sie basiert auf den Prinzipien der Bestenauslese zur wirkungsvollen Förderung der Qualität der Rasse, um hinsichtlich Anatomie und Verhaltenssicherheit den Gebrauchswert des Airedale Terriers zu erhalten und zu fördern.

 
Diese Bestenauslese wollen wir in unseren Körprüfungen durchführen.  Hinsichtlich der Bestenauslese in der Anatomie, gab es ein Gespräch zwischen   dem 1. Vorsitzenden, Herrn Ritz, dem Zuchtrichterobmann, Herrn Himmrich und den Kör-Zuchtrichtern und Kör-Leistungsrichtern. Gemeinsam verständigte man sich darauf, dass die Teilnahmebedingungen hinsichtlich der Ausstellungsergebnisse geändert werden sollten. Zukünftig sollten auch die Airedale Terrier bei einer Anmeldung zu einer Körung drei Ausstellungsergebnisse mit „vorzüglich“ nachweisen. Dies bedeutet eine Anpassung der Körordnung für Airedale Terrier an die der anderen Rassen im KfT.

 
Sicherlich werden während des Schutzdienstes innerhalb einer Körprüfung erhöhte Anforderungen an den Hund gestellt. Der Figurant ist nicht mehr Helfer des Hundes, wie oft während der Ortsgruppenprüfungen zu sehen, sondern der Helfer des amtierenden Leistungsrichters. (So sollte es nach der gültigen Prüfungsordnung immer sein.) 
Der Helfer soll während des Schutzdienstes die Stärken und die Schwächen   eines Hundes aufzeigen. Für den Leistungsrichter muss erkennbar werden, welche anlagebedingten Qualitäten der zu prüfende Hund besitzt.

  
Hier ist der Unterschied zwischen einer VPG-Prüfung und einer Körung zu erkennen. Wenn bei einer VPG-Prüfung (Sportveranstaltung) ein mittelmäßig veranlagter Hund von seinem Hundeführer sehr gut ausbildet wurde, so kann dieser durchaus eine vordere Platzierung erreichen. Dies spricht dann für die Fähigkeit eines Ausbilders.

 
Ganz anders sieht das bei einer Körung (Zuchtveranstaltung) aus. Hier geht es nicht um die Ausbilderfähigkeiten eines Hundeführers, sondern um das Erkennen   von TSB (Triebveranlagung, Selbstsicherheit, Belastbarkeit). Hunde, die diese „Bestenauslese“ bestanden haben, sind keine Bestien, Kamikazehunde, Beißmaschinen und… (Dies sind Ausdrücke aus dem Airedale Forum) Nein, es sind Hunde, die unserem Idealbild eines Airedale Terriers sehr nahe kommen. Es sind familientaugliche, sozialverträgliche, nervenfeste Hunde.

 
Ein VPG III- Hund, der zu einer Körung angemeldet wird, hat bis zu dem zu  absolvierenden Schutzdienst, folgende Wesenstests abgelegt:
  
  - Begleithundprüfung – Wesenstest mit Gruppe, Jogger, Fahrrad, Auto, Artgenossen..
  - Mindestens drei Ausstellungen bei Zuchtrichtern, die auch das Wesen zu beurteilen haben.

  - Wesenstest vor jeder VPG-Prüfung
  - Wesenstest auf einer Zuchtzulassungsprüfung durch einen Zuchtrichter
  - Wesenstest auf einer Körung durch Leistungsrichter und Zuchtrichter

 
Das bedeutet, dass ein solcher Hund mindestens neun fachkundigen Zucht- bzw.  Leistungsrichtern vorgeführt worden ist. Mehr Überprüfung ist wohl nicht möglich.

 
Nun zur Durchfallquote unserer Körungen:

 
Im Vorfeld einer Anmeldung zu einer Körung sollte ein jeder Besitzer erst  prüfen, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Teilnahme gegeben sind. So  sind wegen Über- bzw. Untergröße vier Hunde durchgefallen. (Unter Berücksichtigung einer Toleranz von +- 3%).

 
Die erlaubte Größe ist in der Körordnung nachzulesen.

 
Wenn sich ein Hundeführer mit seinem VPG III-Hund - ohne sich über den Ablauf   einer Körung zu informieren- einer solchen Prüfung stellt, dann ist das verantwortungslos gegenüber seinem Hund. Der Hund hatte laut Leistungskarte zwei VPG III abgelegt. Bei einer war der Hund im Schutzdienst durchgefallen, bei der anderen wurde der Hund mit TSB „vorhanden“ bewertet.

 
Wenn ein Hundeführer eine 22 Monate alte Hündin in eine solche Prüfung schickt, dann frage ich mich, wie er das verantworten konnte. Die Hündin war vollends überfordert. (Körordnung geändert, Mindestalter ist jetzt 24 Monate)

Für die Körung in Herten ist intensiv geübt worden. Nicht nur mit Übungshelfern, sondern auch mit dem gesetzten Körhelfer wurde geübt. War es nicht so, dass die entsprechenden Figuranten teilweise von einer Teilnahme abgeraten haben? Gerade wenn man auf eine über dreißigjährige hundesportliche Erfahrung zurückblicken kann, dann sollte man das Leistungsniveau seines Hundes abschätzen können und dann eventuell auf einen Start verzichten. Die allererste Verantwortung für seinen Hund übernimmt der Hundeführer mit seiner Meldung zu einer solchen hochkarätigen Prüfung. Laut Körordnung soll es eine „Bestenauslese“ sein.
  
  (Siehe hierzu auch den Beitrag von Uwe Skrzypczak im Forum)

 
Wer mit einem Wackelkandidaten zu einer überregionalen Prüfung antritt, muss damit rechnen, dass der Hund das gewünschte Prüfungsziel nicht erreicht. Man sollte dann nicht den Schuldigen bei dem Helfer oder Leistungsrichter suchen, sondern überlegen, ob sein Hund tatsächlich nicht zu den „Besten“ gehört.

 
Ich halte diese Körordnung für gut. Es wird immer wieder etwas zu verbessern  geben. Geeignete Vorschläge kann man beraten und gegebenenfalls auch einfließen lassen.

 
Man sollte aber nicht versuchen die Leistungsanforderungen einer Körung dem Leistungspotenzial seines Hundes anzupassen. Damit ist unserer Rasse nicht  geholfen.  

Wir haben gerade in letzten Jahren große züchterische Fortschritte hinsichtlich eines geeigneten Sporthundes gemacht. Und das schlägt sich in den Leistungen unserer Hunde auf Prüfungen nieder. Wir haben noch nie so eine Leistungsdichte bei unseren Leistungshunden gehabt. Es gilt jetzt durch eine gezielte Ausbildungsarbeit von Hund und Führer die Punktergebnisse auf den Prüfungen zu verbessern. Dies werden wir mit der Hilfe unseres Klubs und des Fördervereins schaffen. Als Mitglied der AZG (Arbeitsgemeinschaft der Zucht- und Gebrauchshundverbände) nehmen bis zu fünf Airedale Terrier neben den sieben anderen Gebrauchshunderassen jährlich an der Spitzenveranstaltung im VPG-Sport, der VDH-Meisterschaft, teil. Unsere Airedale Terrier haben sich in letzten Jahren einen guten Mittelplatz im Vergleich zu den anderen Rassen erarbeitet.                                             
   
Mit Hilfe unserer „neuen Körordnung“ werden wir weiter an der Festigung und   der Förderung der Gebrauchshundeigenschaften unseres Airedale   Terriers arbeiten.
  
  Die Körleistungsrichter
  Uwe Krachudel                        Peter Dittmer             Heinz-Erich Löhr
  
  Leistungsrichterobmann